Abwehr

Abwehr

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Ab|wehr ['apve:ɐ̯], die; -:
1. Verteidigung gegen einen Angriff oder Widerstand:
sich auf [die] Abwehr des Gegners beschränken.
Syn.: Gegenwehr, Verteidigung, Widerstand.
Zus.: Fliegerabwehr, Raketenabwehr, Spionageabwehr.
2.
a) ablehnende Haltung, innerer Widerstand:
sie spürte seine stumme Abwehr; auf Abwehr stoßen.
Syn.: Abneigung.
b) das Abwehren von etwas; Zurückweisung:
die Abwehr staatlicher Eingriffe.
3. Gesamtheit der zur Verteidigung eingesetzten Spieler bzw. Spielerinnen einer Mannschaft:
die Abwehr hat heute versagt.
4. Organisation zur Verteidigung gegen feindliche Spionage:
die deutsche Abwehr kam den beiden Agenten auf die Spur.

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Ạb|wehr 〈f.; -; unz.〉
1. 〈bes. Sp.〉 Verteidigung, Schutz
2. 〈a. fig.〉 Widerstand, Zurückweisung

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Ạb|wehr, die; -:
1.
a) ablehnende Haltung, innerer Widerstand gegen jmdn., etw.:
er spürte ihre stumme A.;
auf A. stoßen;
mit innerer A. reagieren;
b) das Abwehren von etw., Zurückweisung:
die A. staatlicher Eingriffe;
c) Verteidigung gegen jmdn., etw.:
die A. des Feindes war nur gering;
Ü die körpereigene A. stärken.
a) Widerstand leistende Truppe:
die A. wurde vernichtet;
b) kurz für Abwehrdienst.
3. (Sport)
a) Gesamtheit der verteidigenden Spieler einer Mannschaft:
eine stabile A.;
die gegnerische A. überlaufen;
b) Aktion, mit der der Ball abgewehrt wird:
eine riskante A.

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Abwehr,
 
1) Biologie: Verhaltensweisen, durch die ein Organismus Gefahren oder Bedrohungen durch Feinde oder Konkurrenten von sich abzuwenden sucht. Aktive Abwehr ist der Gebrauch von Zähnen, Hufen, Giftstachel, das Versprühen von Sekreten (z. B. Bombardierkäfer, Stinktier), die Abschreckung. Passive Abwehr sind Flucht, Verbergen (z. B. Farbausstoß bei Tintenfischen), Sichtotstellen, Unterlegenheitsgesten. Das Abwehrverhalten kann unwillkürlich (Abwehrreflex, z. B. Schließen der Augenlider, Heben des Armes) oder willentlich gesteuert sein.
 
 2) Medizin: Vorgänge und Mechanismen zum Schutz des Organismus vor Fremdkörpern und Krankheitserregern. Der unspezifischen Abwehr dienen weiße Blutkörperchen (Granulozyten) und Fresszellen (Phagozyten), die Erreger aufnehmen können (Phagozytose), sowie chemische Schutzstoffe (z. B. Lysozym, Komplement). Zur spezifischen Abwehr werden gegen bestimmte Erreger oder Substanzen gerichtete Antikörper gebildet und weiße Blutkörperchen (Lymphozyten, Killerzellen) eingesetzt. Vollständige Abwehr einer Krankheit ist bei Immunität gegeben.
 
 3) Militärwesen: Sammelbegriff für militärische Handlungen auf allen Ebenen (taktisch, operativ, strategisch), zu Land, zu Wasser und in der Luft, die darauf gerichtet sind, Angriffe eines Gegners zurückzuweisen; im (offiziellen) Sprachgebrauch der Bundeswehr nicht üblich; bezogen auf die Landstreitkräfte werden hier stattdessen die (Führungs-)Begriffe Verteidigung und Verzögerung verwendet. - Gegensatz: Angriff. (Defensive)
 
 4) Psychoanalyse: Abwehrmechanismen.
 
 5) Spionage und Spionageabwehr: 1920-44 militärische Spionageabwehr- und Nachrichtendienst in Deutschland, als Abwehrgruppe im Reichswehrministerium gebildet, war seit 1938 als Amt Ausland/Abwehr Teil des Oberkommandos der Wehrmacht (OKW). Ab 1935 wurde es geleitet von Admiral W. Canaris. Rivalisierender Gegner (und zugleich eines der Instrumente der nationalsozialistischen Diktatur) war der Sicherheitsdienst des Reichsführers SS (Abkürzung SD), der seine Kompetenzen seit 1936 auf Kosten des Amtes Ausland/Abwehr ständig vergrößerte. 1944 wurde dieses aufgelöst und dem SD im Rahmen des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) unterstellt.
 
In der Bundesrepublik Deutschland wird Nachrichtendienst und Spionageabwehr v. a. vom Bundesnachrichtendienst (BND) wahrgenommen. Daneben besteht der Militärische Abschirmdienst (MAD) mit reinen Abwehraufgaben im Bereich der Bundeswehr. - In der DDR war die von M. Wolf (1958-86) geleitete so genannte HVA (Hauptverwaltung Aufklärung) als Teil des Staatssicherheitsdienstes zuständig für Spionage und Spionageabwehr.
 
 6) Sport: allgemein die Verteidigung gegen einen Angriff; in Zweikampfsportarten eine defensive Kampfführung; in Mannschaftssportarten Bezeichnung für alle defensiv agierenden Mannschaftsteile.

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Ạb|wehr, die; -: 1. a) ablehnende Haltung, innerer Widerstand gegen jmdn., etw.: er spürte ihre stumme A.; auf A. stoßen; in unwillkürlicher A. ... gab er die Antwort (Musil, Mann 821); mit innerer A. reagieren; b) das Abwehren von etw., Zurückweisung: die A. staatlicher Eingriffe; c) Verteidigung gegen jmdn., etw.: die A. des Feindes war nur gering. 2. (Milit.) a) Widerstand leistende Truppe: die A. wurde vernichtet; b) kurz für ↑Abwehrdienst. 3. (Sport) a) Gesamtheit der verteidigenden Spieler einer Mannschaft: eine stabile A.; die A. überlaufen; b) Aktion, mit der der Ball abgewehrt wird: eine riskante A.

Universal-Lexikon. 2012.

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